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   BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09   

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BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2009,5887)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2009 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2009,5887)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2009,5887)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vollziehung der angedrohten Zwangsbehandlung eines nicht unter Betreuung stehenden Maßregelpatientens mit einem Neuroleptikum; Zulässigkeit der Behandlung gegen den Willen des Patientens trotz erheblicher Gefahr für die Gesundheit; Möglichkeit von Blutbildveränderungen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Maßregelvollzug

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im Maßregelvollzug; Einstweilige Untersagung im Wege einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2804
  • FamRZ 2009, 1475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Das Selbstbestimmungsrecht des Untergebrachten und eine in weniger gewichtigen Fällen grundsätzlich bestehende "Freiheit zur Krankheit" finde dort ihre Grenze, wo eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung abgewendet werden müsse (unter Hinweis auf BVerfGE 58, 208 ).

    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Ausweislich der vorgelegten Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren hat er auch dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) Rechnung getragen.
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Ausweislich der vorgelegten Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren hat er auch dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) Rechnung getragen.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).
  • VerfGH Bayern, 07.10.1992 - 5-VII-91
    Auszug aus BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09
    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).
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